0. Unternehmensdaten
bm Consult e.U.
Erich Nebel Gasse 3/3
2551 Enzesfeld-Lindabrunn
Tel.: +43 664 225 60 78
UID-Nr.: ATU82720502
Firmenbuchnummer: FN 667304f
Firmenbuchgericht: LG Wiener Neustadt
Gewerbeberechtigung: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gemäß § 18 GewO 1994
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der bm Consult e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der Auftraggeber:in und diesen Dritten entsteht nicht.
2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung mit durch den Auftragnehmer eingesetzten Dritten einzugehen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen eine reibungslose Durchführung der Beratung ermöglichen.
3.2 Der/die Auftraggeber:in informiert den Auftragnehmer umfassend über relevante Umstände, insbesondere auch über parallel laufende Projekte oder Beratungen.
3.3 Alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Informationen sind rechtzeitig bereitzustellen.
3.4 Mitarbeiter:innen sowie gegebenenfalls der Betriebsrat sind vor Beginn der Beratung zu informieren.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Maßnahmen, die die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder eingesetzter Dritter gefährden könnten, sind zu unterlassen.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer informiert den/die Auftraggeber:in regelmäßig über den Fortschritt der Leistungen.
5.2 Ein Abschlussbericht erfolgt je nach Umfang des Projekts innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Projektende.
5.3 Der Auftragnehmer ist in der Leistungserbringung weisungsfrei und nicht an feste Arbeitszeiten oder -orte gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden.
6.2 Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ohne Zustimmung ist unzulässig und berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Ansprüchen.
7. Gewährleistung
7.1 Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung behoben.
7.2 Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Leistungserbringung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden.
8.2 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis geltend zu machen.
8.3 Der/die Auftraggeber:in trägt die Beweislast.
8.4 Ansprüche gegenüber Dritten werden gegebenenfalls an den/die Auftraggeber:in abgetreten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle ihm bekannt gewordenen Informationen.
9.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
9.3 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
10. Honorar
10.1 Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und ist nach Rechnungslegung fällig.
10.2 Zwischenabrechnungen sind zulässig.
10.3 Spesen und Nebenkosten werden gesondert verrechnet.
10.4 Bei vorzeitiger Beendigung durch den/die Auftraggeber:in bleibt der Honoraranspruch anteilig bestehen.
10.5 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Leistungen aussetzen.
11. Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des Projekts.
12.2 Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.
13. Besondere Bestimmungen für Coaching und Mediation
13.1 Leistungscharakter
Coaching und Mediation stellen dienstvertragliche Leistungen dar. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Der Auftragnehmer unterstützt den/die Auftraggeber:in bzw. die beteiligten Personen bei der Entwicklung eigener Lösungen.
13.2 Eigenverantwortung
Der/die Auftraggeber:in sowie alle teilnehmenden Personen tragen die volle Verantwortung für ihre Entscheidungen und Handlungen im Rahmen und im Anschluss an Coaching- oder Mediationsprozesse.
13.3 Abgrenzung zu Therapie
Coaching und Mediation ersetzen keine psychotherapeutische, medizinische oder rechtliche Beratung.
Bei Bedarf wird der/die Auftraggeber:in darauf hingewiesen, geeignete Fachpersonen beizuziehen.
13.4 Vertraulichkeit
Alle Inhalte aus Coaching- und Mediationssitzungen werden streng vertraulich behandelt. Bei Mediation gilt dies insbesondere für alle beteiligten Parteien.
13.5 Termine und Stornobedingungen
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Terminbeginn möglich.
- Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe verrechnet.
13.6 Dauer und Rahmen
Dauer, Umfang und Zielsetzung von Coaching- und Mediationsprozessen werden individuell vereinbart.
13.7 Neutralität in der Mediation
Der Auftragnehmer handelt als Mediator allparteilich und neutral und trifft keine Entscheidungen für die Parteien.
13.8 Haftungsausschluss
Eine Haftung für Entscheidungen, die im Rahmen von Coaching oder Mediation getroffen werden, ist ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.
13.9 Schlussbestimmungen
13.9.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.
13.9.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.9.3 Erfüllungsort ist der Sitz der bm Consult e.U.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt.